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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hanse Veranda

Sitz: 28309 Bremen, An der Grenzpappel 36

Steuer-Nr.: 60/161/00356

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Hanse Veranda

An der Grenzpappel 36

28309 Bremen

Sitz: 28309 Bremen, An der Grenzpappel

Geschäftsführung:

Arif Nisanci und Ertan Güzelderen

  • § 1, Geltungsbereich und Vertragsgegenstand 
  1. Vertragsgegenstand ist die Überdachung von Terrassen oder Wegen nach Kundenwunsch und individuellem Aufmaß.

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, vor Vertragsabschluss wurde ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt oder vereinbart. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung an diesen vorbehaltlos erbringen.

  1. Verbraucher i.S. unserer Geschäftsbedingungen sind alle Personen, die dem § 13 BGB unterfallen, Unternehmer alle natürlichen oder juristischen Personen nach § 14 BGB.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen für die gesamte Geschäftsverbindung, auch für alle künftigen Geschäfte und ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung.

4 Vertragsgegenstand kann entweder der Verkauf von maßangefertigten Elementen zum unter 1. genannten Zweck mit Selbstaufbau sein (Kaufvertrag) oder der Verkauf von maßangefertigten Elementen samt Montage vor Ort durch die Hanse Veranda.

  • § 2, Angebote, Leistungsumfang, Vertragsabschluss
  1. Unsere Online-Präsentationen und Preisangaben sowie sonstigen Informationen zum Vertragsgegenstand sind keine Angebote, sondern unverbindliche Informationen, wie auch erste Preisinformationen nach Bekanntgabe der Maße und Art (Material) sowie Ausmaß der gewünschten Überdachung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde nach konkretem Aufmaß mit Besprechung vor Ort das von uns im Anschluss an die erste Preisinformation übermittelte Auftragsschreiben (bezeichnet mit Angebot oder Auftrag) unterzeichnet und an uns zurückübermittelt. Die Übersendung eines Auftragsschreibens an den Kunden durch uns stellt damit ein verbindliches Angebot unsererseits zum Vertragsschluss dar und hat eine Gültigkeit von 2 Wochen gerechnet ab dem Datum der Erstellung des Auftragsschreibens. Das von uns dem Kunden übermittelte Auftragsschreiben ist auch ohne Unterschrift gültig, sofern in dem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Die Form nach § 127 II BGB genügt.
  2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausschließlich die Angaben im Auftrag maßgeblich.
  3. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  4. Dem Kunden wird angeraten, seine Terrassenüberdachung, Markise oder seinen Wintergarten über seine Gebäude- und Hausratversicherung ausdrücklich mit zu versichern.
  • § 3, Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Kaufverträgen im Rahmen eines Fernabsatzvertrages

Wird ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen i.S.v. § 312b BGB oder im Wege des Fernabsatzes nach § 312c BGB abgeschlossen und ist der Kunde Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Da Vertragsgegenstand nur die Lieferung vorgefertigter Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, entfällt jedoch ein Widerrufsrecht (§ 312 g II Nr. 1 BGB). Die Hanse Veranda schließt auch keine Verträge über ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs-oder Dienstleistungssystem.

  • § 4, Preise – Zahlungsbedingungen
  1. Ist der Kunde Unternehmer, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Verbraucher, ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Endpreis enthalten, soweit nicht durch ein Auftragsschreiben ausdrücklich Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer vereinbart sind. Bei Kunden jeder Art verstehen sich unsere Preise exklusive Verpackung und sonstiger Transport- oder Versandkosten.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung beim Werklieferungsvertrag nach erfolgter Lieferung und Montage vor Ort zu entrichten.
  3. Wir behalten uns vor, vom Kunden eine Anzahlung für Material zu fordern.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
  • § 5, Eigentumsvorbehalt
  1. Bei allen Verträgen behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte an der gelieferten Ware beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet.
  3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuld bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  6. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
  • § 6, Mitwirkung- und Vorbereitungspflichten des Kunden

Der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher) hat vor Montage für ggf. erforderliche behördliche, nachbarschaftsrechtliche Genehmigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen selbst und auf eigene Verantwortung zu sorgen. Haftungsbegründende Nebenpflichten aus Beratungs- oder Aufklärungsverantwortung treffen den Verwender insoweit nicht. Öffentlich-rechtliche oder private Rückbauforderungen Dritter hat der Verwender nicht zu vertreten und gegenüber dem Kunden nicht zu erfüllen.           

  • § 7, Lieferzeit, Annahme, Montage und Verzug
  1. Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots/Auftrags durch den Kunden, setzt jedoch die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Eine von uns angegebene Lieferfrist beginnt daher insbesondere nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und vor Eingang der vereinbarten AnzahlungWerden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund objektiver Unmöglichkeit oder höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und ähnliche Ereignisse, insbesondere Streik, Aussperrung, Brand, behördliche Anordnungen usw., die uns die Lieferung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Subunternehmern auftreten – verlängern die Lieferfristen und -termine angemessen. Sofern solche Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, haben wir dies dem Kunden unverzüglich nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses mitzuteilen.
  3. Ein Werklieferungsvertrag mit Montage löst die Zahlungspflicht unmittelbar aus. Sollte nach erfüllter Montage der Kunde nicht zuhause sein, gilt das Bauwerk als in Ordnung und abgenommen.
  4. Die für die Lieferung der Ware von uns verwendeten Gestelle bleiben unser Eigentum und werden von uns wieder beim Kunden abgeholt. Sollte der Kunde uns diese Gestelle trotz entsprechender Aufforderung nicht herausgeben, sind wir zur Ersatzforderung in Geld berechtigt.
  1. Witterungsverhältnisse können hervorrufen, dass Aluspäne vom Wind in den Garten geweht werden oder noch einige Aluspäne auf der Terrasse liegen bleiben. Die Monteure verlassen die Baustelle besenrein.
  2. Beim Glasauflegen und Einstellen der Anlage können Fingerabdrücke des Monteurs zu sehen sein. Dieses versuchen wir möglichst zu vermeiden, jedoch ist es nicht ausgeschlossen. Dieses berechtigt den Kunden nicht, zu einem Rechnungsabzug oder Nachlass. Das Bauvorhaben wird nicht grundgereinigt an den Kunden übergeben. Dieses ist durch den Kunden selber zu veranlassen.
  3. Wir führen unsere Arbeiten immer vorsichtig uns sorgfältig durch, jedoch können bei der Aufnahme der bereits vorhanden Bepflasterung, zur Montage unserer Profile, diese Steine beschädigt werden. Für diesen Fall haftet der Eigentümer und nicht wir als Bauleister. Die evtl. Neubeschaffung und Verlegung obliegt dem Eigentümer.
  4. Sollte sich am Montagetag ergeben, dass Leitungen, Rohre oder anderes Unvorhergesehenes unterhalb des Bauvorhabens liegen, die nicht vorab vom Kunden schriftlich mitgeteilt oder ausgewiesen worden sind und bei der Montage stören oder die korrekte Montage nicht durchgeführt werden kann, trägt der Bauherr/Käufer die evtl. entstehenden Mehrkosten.
  • § 8, Gefahrübergang
  1. Bei dem bloßen Verkauf von Ware ohne Montage geht die Gefahr mit der Ablieferung der Ware auf den Kunden über. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Ablieferung am Grundstücksrand bzw. vor dem Gebäudeeingang. Für die Entgegennahme und ordnungsgemäße Abladung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
  2. Bei dem Verkauf von Waren mit Montage geht die Gefahr mit der Ablieferung und Montage der Ware auf den Kunden über. Dem steht gleich, wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
  • §9, Leistungsstörungen, Gewährleistung und Mängelrüge
  1. Soweit die in unseren Online-Präsenzen, Prospekten, Anzeigen und sonstigen Veröffentlichungen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind alle dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur Beispiele für mögliche Aufbauten und Gewerke. Maßgeblich sind immer Einzelvereinbarungen nach Aufmaß des Kunden oder der Hanse Veranda.
  2. Gewährleistungsrechte des Verbrauchers

(a) Hat die gelieferte und ggf. errichtete Ware nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die nach Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung bzw. weist sie nicht die Beschaffenheit auf, die der Kunde nach Art der Sache oder nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

(b) Bei einem Verkauf hat der Kunde, bei einem Verkauf mit Montage haben wir die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die ggf. vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 3. Gewährleistungsrechte des Unternehmers

(a) Gewährleistungsrechte des Unternehmers i.S.d. § 14 BGB setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(b) Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

(d) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (z.B. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie materialbedingte Toleranzen bei Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer und/oder fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, Inbetriebnahme, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Wartung und/oder Handhabung durch den Kunden oder Dritte, übermäßiger Beanspruchung oder durch ungeeignete Betriebsmittel entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen bzw. Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, haften wir für diese und für daraus entstehende Folgen ebenfalls nicht.

(5) Wird eine Lieferung aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Modellen und dergleichen des Kunden gefertigt, erstreckt sich unsere Gewährleistung ausschließlich auf eine plangemäße Ausführung. Dies gilt auch, wenn wir Prototypen selbst gefertigt haben und diese vom Kunden entgegengenommen oder genehmigt werden.

(6) Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen § 10.

  • 10, Sonstige Schadensersatzansprüche

Unbeschränkte Haftung besteht, soweit Schadensersatzansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiterhin haften wir für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Mängel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • 11, Rechte an Aufnahmen/Fotografien, Bildern

Die Hanse Veranda benötigt zur Veranschaulichung ihrer Tätigkeit und der verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung Bilder zur Veröffentlichung auf ihrer Webseite. Diese Bilder werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden/Grundstückseigentümer und mit seiner Erlaubnis angefertigt, insbesondere ohne Abbildung identifizierbarer Personen. Es erfolgt ausschließlich eine Aufnahme der von der Hanse Veranda errichteten/montierten Gewerke zu Demonstrationszwecken. Soweit dadurch Bestandteile von Immobilien abgebildet sind, werden diese weder mit Adresse noch namentlicher Erwähnung der Eigentümer/Kunden veröffentlicht. Dem Kunden entstehen dadurch keine Rechte nach der EuDSG-VO oder dem KunstUhrG, insbesondere entsteht kein Vergütungs- Löschungs- oder Unterlassungsanspruch.    

  • 12, Gerichtsstand und Erfüllungsort
  1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für beide Teile unser Geschäftssitz.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unser Recht, wahlweise auch am Gerichtsstand des Kunden zu klagen, bleibt unberührt.
  3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr findet keine Anwendung.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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